E-Scooter-Verbot bei den WSW

Die WSW haben heute (08.03.24) Einzelheiten zu ihrem E-Scooter-Verbot mitgeteilt. Wie angekündigt gilt das Verbot ab der übernächsten Woche (ab 18.03.24). Viele andere Verkehrsbetriebe in NRW haben es schon eingeführt. Alle begründen es mit einer höheren Brandgefahr der Akkus in den E-Scootern. Die seien anfälliger als die in E-Bikes - die dürfen wir weiter in Bussen und Schwebebahnen mitnehmen. Auf das Verbot weisen die WSW mit einem neuen Piktogramm hin und sie ändern die Hausordnung der Schwebebahn. Denn auch in den Schwebebahnstationen dürfen keine E-Scooter mehr abgestellt werden. Bei dem Verbot ist egal, ob es Leih-Scooter sind oder ob sie den Fahrgästen gehören.

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