Ferienjobs: Arbeitsschutz für junge Leute wichtig

Schülerinnen und Schüler, die in den Sommerferien jobben, müssen Arbeitsschutz und -sicherheit beachten. Darauf weist der DGB-Jugend Düsseldorf-Bergisch Land hin. Unter 18-jährige dürfen keine gefährlichen Arbeiten machen, sondern nur leichte Tätigkeiten wie zum Beispiel Gartenarbeit. Auch Arbeitszeiten sind vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. 15- bis 17-Jährige dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien arbeiten, nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche. Außerdem gilt auch für Ferienarbeit das Mindestlohngesetz.

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