Formular zur Impfpflicht

Die Stadt hat sich weiter auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorbereitet. Die gilt ab Mittwoch (16.03.22) für viele Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Arzt- und Zahnarztpraxen. Alle Einrichtungen, die unter die Impflicht fallen, müssen dem Gesundheitsamt eine Meldung machen. Für die Datenübermittlung gibt es auf der Homepage der Stadt jetzt ein Formular.

© Stadt Wuppertal

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