Hartz-IV-Urteil: Tacheles-Einschätzung bestätigt

Der Wuppertaler Sozialhilfeverein Tacheles hat mit seiner Einschätzung Recht behalten: Die Hartz-IV-Sanktionen sind in ihrer jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Statt wie bisher 100 Prozent dürften die Jobcenter maximal 30 Prozent der Leistungen kürzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Tacheles war in der mündlichen Anhörung vor dem heutigen Urteil als Sachverständiger geladen. Danach hatte der Vorsitzende Harald Thomé erklärt, er rechne mit einem teilweisen Stopp für die Sanktionen, denn die Kürzung von Leistungen missachte elementare Grundrechte des Menschen. So können Betroffene unter das Existenzminimum rutschen und ihre Wohnung verlieren.

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