Hochhausräumg war rechtmäßig

Die Räumung eines Hochhauses an der Hilgershöhe in Langerfeld vor knapp zwei Jahren war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf heute entschieden und damit der Stadt Wuppertal rechtgegeben. Der Eigentümer des Hochhauses hatte gegen die Räumung geklagt. Nach dem Brand des "Grenfell Towers" mit 72 Toten in London, hatte die Stadt Wuppertal befürchtet, dass am betroffenen Haus ebenfalls eine brennbare Dämmung verbaut sein könnte. Mehr als 70 Bewohner mussten ihre Wohnungen in kürzester Zeit verlassen. Das Gericht urteilte heute, dass tatsächlich Gefahr für Leib und Leben bestand. In der Fassade war brennbarer Kunststoff verbaut. Die Gefahr sei dadurch verstärkt worden, dass die Absturzsicherung der Balkone aus Holz bestanden habe. Der Eigentümer des Hauses hatten gegen die Räumung geklagt. Einen Fehler habe die Stadt aber gemacht: der Bescheid, den sie nachträglich an den Eigentümer schickte, war laut Gericht formell falsch. Das hat aber keine weiteren Folgen. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster gestellt werden.