Keine Tendenz im Springmann-Prozess

Ob der Springmann-Prozess ganz oder teilweise neu verhandelt werden muss, ist weiter offen. Der Richter am Bundesgerichtshof habe keine Tendenz erkennen lassen, wie er den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft einschätzt. Das sagen Beobachter des Verfahrens gestern in Karlsruhe. Der Richter hat die Entscheidung auf den 09. Januar kommenden Jahres vertagt. Ob bis dahin auch die Revision des wegen Mordes verurteilten Springmann-Enkels entscheidungsreif ist, blieb offen. Die Staatsanwaltschaft fordert, den Freispruch des Mitangeklagten aufzuheben. Der Springmann-Enkel beteuert nach wie vor, nicht der Mörder seiner Großeltern zu sein. Das Ronsdorfer Unternehmerehepaar war im März 2017 zuhause ermordet worden.

© Stephan Baumann

Weitere Meldungen