Maskenpflicht in Schulen - außer im Unterricht

Wenn ab Montag (11.5.) der Unterricht an den weiterführenden Schulen in Wuppertal ausgeweitet wird, gilt eine Maskenpflicht. Der Krisenstab der Stadt hat das beschlossen - für die Schüler*innen, die jetzt schon unterrichtet werden, gilt sie auch jetzt schon. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, außerhalb der Klassenräume den Mund-Nase-Schutz zu tragen. Für den Unterricht selbst gibt es keine Verpflichtung, aber eine dringende Empfehlung, die Maske anzulassen. Das gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer. Die Regelung gilt erst einmal bis Ende Mai. Hintergrund ist, dass im Fall einer Corona-Infektion in einer Klasse alle in Quarantäne müssen, wenn keine Masken getragen werden. In diesem Fall geht die Stadt davon aus, schnell ganze Schulen wieder schließen zu müssen. Mit Maske sind die Quarantäne-Regeln weit weniger strikt.

©

Weitere Meldungen