Maskenpflicht in städtischen Gebäuden?

Die Stadt entscheidet in den nächsten Tagen, wie es in ihren Gebäuden mit den Corona-Regeln weitergeht. Am Sonntag (03.04.22) könnten noch mehr Beschränkungen wegfallen, wenn Bund oder Land nichts Neues beschließen – dann läuft auch die Übergangsfrist des alten Infektionsschutzgesetzes aus. Der Krisenstab der Stadt überlegt, ob er an der Maskenpflicht festhält, vor allem zum Schutz der städtischen Beschäftigten. Das würde dann auch für Besucherinnen und Besucher gelten – zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder dem Straßenverkehrsamt.

© SYMBOLBILD | luna - stock.adobe.com

Weitere Meldungen