Neue Perspektive bei Bettensteuer
Veröffentlicht: Donnerstag, 19.05.2022 12:24
Die Wuppertaler Bettensteuer ist noch bis zum Jahresende ausgesetzt - danach könnte sie aber eventuell erweitert werden. Hintergrund ist ein neues Urteil des Bundesverfassungsgericht. Danach sind solche Bettensteuern nicht nur rechtmäßig, sondern sie dürften laut Gericht auch von Geschäftsreisenden kassiert werden. Die Bettensteuer beträgt hier fünf Prozent auf den Übernachtungspreis. Sie wird wie in vielen anderen Städten nur bei privaten Hotelübernachtungen fällig. Aber Wuppertals Stadtkämmerer Johannes Slawig will die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts prüfen lassen. Und falls möglich, würde er die Bettensteuer dann tatsächlich gerne auf Geschäftsleute ausweiten. Aktuell bedeutet sie für die Stadt Einnahmen von um die 400.000 Euro pro Jahr. Das könnte sich mehr als verdoppeln, weil in Wuppertal mehr Geschäftsreisende als Touristen übernachten.