Neues Gifttiergesetz

Das Wuppertaler Umweltressort macht darauf aufmerksam, dass es seit diesem Jahr ein neues Gifttiergesetz gibt. Giftige Tiere, die für Menschen gefährlich werden können, dürfen seit dem 1. Januar nicht mehr neu angeschafft werden. Wer bereits ein Gifttier besitzt, muss es innerhalb von sechs Monaten anmelden. Außerdem muss der Halter volljährig sein und ein Führungszeugnis und eine Haftpflichtversicherung vorweisen können.


Um diese Tiere geht es:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18602&ver=8&val=18602&sg=0&menu=1&vd_back=N


Hier können sich Halter anmelden:

https://www.gifttiergesetz.de/

Landgericht Wuppertal
© Medienzentrum Wuppertal

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