Rechtmäßige Kündigung nach Trinkgelage?

Kann ein Trinkgelage mit einem Arbeitskollegen zur Kündigung führen? Diese Frage hatte das Wuppertaler Arbeitsgericht im März mit "nein" beantwortet. Das Unternehmen hat dagegen Berufung eingelegt. Über die verhandelt heute (12.09.23) das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Der Mann war Außendienstler bei einer Winzergenossenschaft. Nach dem Ende einer Weihnachtsfeier an deren Standort in Süddeutschland im Januar wollte er noch weiterfeiern. Er kehrte mit einem Kollegen zurück in den Betrieb. Die beiden leerten dort mehrere Flaschen Wein. Als sie gingen, räumten sie nicht auf, einer der Männer erbrach sich vor der Tür und das Hoftor stand offen. Daraufhin hatte das Unternehmen dem Mann gekündigt. Das Arbeitsgericht Wuppertal hatte geurteilt, eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen.

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