Regeln für Ferienjobs

In den Sommerferien verdienen sich viele Wuppertaler Schülerinnen und Schüler etwas dazu. Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt aber davor, sich ausbeuten zu lassen. Einen Ferienjob solle man nur mit Vertrag antreten. Der müsse vorher abgeschlossen werden, Aufgaben, Arbeitszeiten und Vergügung müssten darin stehen, heißt es vom Wuppertaler DGB. Gefährliche Arbeiten seien für Ferienjobber verboten. Kinder unter 15 brauchen die Zustimmung der Eltern und dürfen nur maximal zwei Stunden pro Tag arbeiten. Ältere Jugendliche dürfen acht Stunden, aber nur vier Wochen pro Jahr. Der Mindestlohn gilt für Ferienjobs nicht, bedauert der DGB.

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