Spielhallen-Mitarbeiterin erstreitet Lohn
Veröffentlicht: Dienstag, 30.03.2021 18:06
Arbeitgeber tragen das Betriebsrisiko auch in der Pandemie. Das heißt: Sie müssen ihre Beschäftigten auch weiter vertragsgemäß bezahlen, wenn der Betrieb ruht. Geklagt hat eine ehemalige Mitarbeiterin einer Spielhalle im Raum Wuppertal. Ihr waren - kurz bevor sie in Ruhestand ging - 62 Arbeitsstunden, für die sie eingeteilt war, verloren gegangen, weil die Spielhallen wegen des ersten Lockdown geschlossen waren. Jetzt entschied das Landesarbeitsgericht: Sie bekommt Geld, obwohl sie nicht arbeiten konnte. Schon das Wuppertaler Arbeitsgericht hatte im Sinne der Frau geurteilt, der Arbeitgeber hatte daraufhin die nächste Instanz angerufen. Es geht um 666 Euro. Der Spielhallenbetreiber hatte wegen des Lockdown staatliche Hilfe bekommen, betont das Gericht.