Urteil nach Überfall mit Spielzeugwaffe

Ein Mann wird nach versuchtem schweren Raub mit Körperveletzung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das hat das Landgericht Wuppertal entschieden. Der 20-jährige Angeklagte hat im Sommer eine Kassiererin in einem Supermarkt bedroht und das Geld aus der Kasse gefordert. Er hatte eine Spielzeugpistole dabei, die er der Kassiererin an die Schläfe gehalten hat. Laut dem Gericht war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nur vermindert zurechnungsfähig. Eine Jugendstrafe hat das Landgericht abgelehnt.

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