Urteil wegen Falschgeld

Das Wuppertaler Amtsgericht hat einen jungen Mann wegen des versuchten Handels mit Falschgeld verurteilt. Der damals 18-Jährige hat bewusst zwei gefälschte 50-Euro-Scheine von Unbekannten entgegen genommen. In einem Kiosk wollte er damit Schokolade und ein Getränk bezahlen. Der Betreiber hatte die Fälschungen allerdings erkannt. Der junge Mann hat die Tat vor Gericht gestanden und wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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