Vermieter müssen für Wespennester zahlen

Für Wespennester an Wohngebäuden ist immer der Vermieter veranwortlich. Das teilt der Eigentümerverein Haus&Grund in Wuppertal mit. Gerade im Hochsommer seien Wespennester an Fassaden, in Rolllädenkästen oder auch unter Dächern nicht ungewöhnlich. Nur Schädlingsbekämpfer dürften diese beseitigen, selbst handeln sei nicht erlaubt. Außerdem warnt Haus&Grund vor Wucherpreisen. Für ein Wespennest würden bis zu 200 Euro fällig, bei Rechnungen im vierstelligen Preis sollte man skeptisch sein. Für Mieter bedeutet die Regelung, dass sie immer den Vermieter informieren müssen. Die Kosten für eine Nest-Beseitigung dürften auch nicht als Betriebskosten umgelegt werden.