Wuppertal erhebt Verfassungsbeschwerde

Die Stadt Wuppertal hat erneut gegen das NRW-Gemeindefinanzierungsgesetz geklagt. Gemeinsam mit sieben anderen Großstädten hat unsere Stadt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die richtet sich gegen das Gesetz 2023 - die gleichen Städte hatten das auch vor einem Jahr schon gegen das Gesetzt 2022 getan. Sie klagen, weil sie sich durch das Gesetz benachteiligt sehen. Das Land gehe zu Unrecht davon aus, dass kreisfreie Städte mehr Steuern einnehmen als kreisangehörige. So würden im Endeffekt kleinere Städte und Gemeinden von der Landesregierung bevorzugt. Über die 2022er-Beschwerde hat der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden, das heißt, es stehen jetzt zwei Entscheidungen aus.

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