Wuppertaler Urteil bestätigt: Lohn trotz Lockdown

Auch in der Corona-Pandemie trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko und muss einer Angestellten den Lohn auszahlen - selbst wenn sie nicht im Dienst war. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Es ging um einen Fall aus Wuppertal. Eine Spielhalle hatte einer Mitarbeiterin keinen Lohn gezahlt, nachdem das Geschäft wegen des Lockdown geschlossen worden war. Die Richter bestätigten jetzt ein Urteil des Wuppertaler Arbeitsgerichtes: Die Frau bekommt Geld, obwohl sie nicht arbeiten konnte. Der Frau waren - kurz bevor sie in Ruhestand ging - 62 Arbeitsstunden, für die sie eingeteilt war, verloren gegangen, weil die Spielhallen geschlossen waren. Die 666 Euro muss der Arbeitgeber jetzt auszahlen. Das Unternehmen hatte sogar staatliche Hilfe wegen Corona bekommen.

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