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2G-Regel nur für Publikum
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2G-Regel nur für Publikum

Bei Veranstaltungen in Wuppertal im Bereich Kultur und Sport gilt die 2G-Regel für Besucherinnen und Besucher, nicht aber für Aktive. Das teilte die Stadt mit. Grund dafür sei, dass Arbeitgebende den Impfstatus ihrer Beschäftigten nicht abfragen dürfen, sagt Stadtdirektor Johannes Slawig. Gleiches gilt bei Sportveranstaltungen, beispielsweise Fußballspielen. Wenn dort nur nachgewiesene Geimpfte oder Genesene zuschauen dürfen, sind Sportlerinnen und Sportler von dieser Regelung ausgenommen. Die Stadt hat sich mit dem Stadtsportbund darauf verständigt. Der Sportbund argumentiert, dass die 2G-Regelung den Bestand von Mannschaften gefährden könnte.

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