Anzeige
Arbeitsagentur: FFP2-Maske Pflicht
Teilen: mail

Arbeitsagentur: FFP2-Maske Pflicht

Die Agentur für Arbeit verschärft die Maskenpflicht für ihre Räume. Ab sofort ist nur noch eine FFP2-Maske erlaubt, medizinische Masken reichen nicht mehr. Diese Regelung gelte bundesweit, sagt die Arbeitsagentur. Für viele Anliegen sei ein Besuch vor Ort sowieso nicht nötig, sagt die Agentur. Das Personal sei gut per Telefon oder digital erreichbar. Wer persönlich kommen muss, benötigt die Maske, bei Bedarf bekämen die Besucherinnen und Besucher am Eingang eine gestellt.

Veröffentlicht: Samstag, 12.02.2022 06:40

Anzeige
Anzeige
Anzeige