Auftragsmord nicht nachzuweisen
Veröffentlicht: Mittwoch, 19.11.2025 14:39
In einem Prozess, in dem es um einen fehlgeschlagenen Auftragsmord in Wuppertal ging, hat das Landgericht heute (19.11.25) ein mildes Urteil gefällt. Ein 34 Jahre alter Wuppertaler bekam eine Bewährungsstrafe von elf Monaten. Der Auftragsmord war offenbar nicht nachzuweisen, verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und weil er ohne Führerschein gefahren und nach einem Unfall geflüchtet ist. Ein Jahr lang darf er auch keinen neuen Führerschein bekommen.



