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Bewährung für Sexualstraftäter
© Radio Wuppertal
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Bewährung für Sexualstraftäter

Das Landgericht hat einen Wuppertaler wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der Mann hat seine 13-jährige Stieftochter letztes Jahr sexuell missbraucht. Das Gericht hat ihn für fünf Jahre auf Bewährung gesetzt. Innerhalb dieser Zeit muss der Wuppertaler eine Therapie beginnen und weitere Auflagen erfüllen. Während der ersten zwei Jahre der Bewährung muss er 600 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Veröffentlicht: Montag, 09.01.2023 13:08

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