
© Achim Otto
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BGH Urteilt zu Wandgemälden
Der Bundesgerichtshof hat in einem Wuppertaler Fall heute (25.09.26) ein Urteil zu großen Bildern auf Hausfassaden gefällt. Ein Wohnungseigentümer aus einem Hochhaus am Domagkweg im Uellendahl hatte dagegen geklagt.
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Einfache Mehrheit reicht aus
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Auch da war mal eins der vielen großen Wandbilder in unserer Stadt geplant, aber wegen der Klage hat der Künstler woanders gemalt. Der BGH hat entschieden, dass Eigentümergemeinschaften mit einer einfachen Mehrheit für ein großes Bild auf ihrer Fassade stimmen dürfen. Einzelne Eigentümer können das also nicht verhindern. Das Urteil in dem Wuppertaler Fall ist wegweisend für ganz Deutschland.
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