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Denkmalsatzung für Cronenberg
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Denkmalsatzung für Cronenberg

Das Zentrum von Cronenberg wird Denkmalbereich. Die Stadt hat eine Satzung erarbeitet, in der steht, was in der Ortsmitte baulich noch erlaubt wird und was nicht. Ziel ist es, das historische Ortsbild zu erhalten. Die Satzung regelt das ungefähre Aussehen von Neubauten, aber auch Veränderungen am Bestand. Für die Hauptstraße soll es Richtlinien geben, wie die Werbeanlagen der Geschäfte aussehen dürfen. Eine solche Satzung gibt es schon für Beyenburg und das Zooviertel.

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