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Diskussionen wegen Ausstellung im Rathaus Barmen
© Stadt Wuppertal
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Diskussionen wegen Ausstellung im Rathaus Barmen

Im Rathaus in Barmen sorgt aktuell eine Kunstausstellung für Diskussionen. Die Ausstellung "Wir besetzen das Rathaus" vom Jugendring zeigt laut der Deutschen Polizeigewerkschaft extremistische und staatsfeindliche Inhalte. Unter anderem gebe es Exponate, die Angriffe auf die Polizei verharmlosen. Die Gewerkschaft hat deshalb einen offenen Brief an Oberbürgermeisterin Miriam Scherff geschrieben. Sie kritisiert dabei nicht die Kunstfreiheit an sich, bemängelt aber, dass die Stadt die Inhalte kommentarlos im Rathaus stehen lässt - gerade angesichts steigender Gewalt gegen Einsatzkräfte. Das Rathaus hat auf Nachfrage von Radio Wuppertal inzwischen reagiert. Die Stellungnahme findet ihr weiter unten.

Veröffentlicht: Dienstag, 19.05.2026 09:05

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Reaktion aus dem Rathaus


Die Sorgen der Einsatzkräfte und die von der DPolG angeführten Zahlen zur zunehmenden Gewalt gegen Polizistinnen, Polizisten und Rettungskräfte nimmt Frau Scherff sehr ernst. Jede Form von Gewalt oder Herabwürdigung gegenüber denjenigen, die tagtäglich für unsere Sicherheit einstehen, verurteilt Sie aufs Schärfste. Der Schutz unserer Einsatzkräfte hat für mich oberste Priorität.


Bei der Diskussion um die Jugendkunstausstellung im Rathaus Barmen bewegen wir uns jedoch im Bereich einer tiefen demokratischen Kernzusage: der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit. Kunst hat im gesellschaftlichen Diskurs eine wichtige Funktion: Sie dient der Verarbeitung und Reflexion aktueller Themen. Dabei nutzt sie bewusst Stilmittel wie die Provokation oder die Überspitzung, um Aufmerksamkeit auf bestimmte Fragestellungen zu lenken und Kontroversen anzustoßen – was hier offensichtlich auch gelingt.


Kunst wird in einer Demokratie nicht deshalb eingeschränkt oder verboten, weil Künstlerinnen und Künstler zu bestimmten Themen andere, auch radikal kritische Auffassungen vertreten, solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen.


Eine inhaltliche oder qualitative Bewertung einzelner Exponate obliegt dabei bewusst nicht der Kommune oder der Oberbürgermeisterin. Es ist nicht Aufgabe einer Stadtverwaltung, als moralische oder künstlerische Zensurinstanz zu agieren. Sollten im Rahmen von Kunstausstellungen rechtliche Grenzen überschritten oder strafrechtlich relevante Inhalte transportiert werden, liegt die rechtliche Prüfung und Einordnung ausschließlich bei den dafür jeweils zuständigen staatlichen Stellen und der Justiz.


Dass die gezeigten Exponate zu Diskussionen und Widerspruch führen, ist Teil des demokratischen Meinungsaustauschs, den eine lebendige Stadtgesellschaft aushalten muss. Dies bedeutet ausdrücklich nicht, dass sich die Stadtverwaltung oder Frau Scherff persönlich mit den dort transportierten Einzelaussagen identifizieren.
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