
© Blaulichtrheinlandnrw
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Doppelte Revision nach Urteil zur Schumacher-Erpressung
Die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird jetzt das Oberlandesgericht in Düsseldorf beschäftigen. Wie berichtet hatte der Anwalt der Familie Schumacher direkt nach dem Urteil Revision angekündigt - und das jetzt auch gemacht. Und auch der Hauptangeklagte will das Urteil nicht akzeptieren. Das Wuppertaler Landgericht hatte vergangene Woche das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufungen verworfen. Der Hauptangeklagte aus Wuppertal muss drei Jahre ins Gefängnis. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie bekam wegen Beihilfe zwei Jahre auf Bewährung. Aber die Familie Schumacher sieht ihn als Drahtzieher und will eine härtere Strafe.
Veröffentlicht: Mittwoch, 10.12.2025 05:07
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