
© Matthi Rosenkranz
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Erfolgreiche Klage gegen den NRW-Krankenhausplan
Das Petrus-Krankenhaus in Barmen hat erfolgreich gegen den NRW-Krankenhausplan geklagt. In einem Eilverfahren hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht dem Krankenhaus vorläufig weiter erlaubt, Herzrhythmusstörungen zu untersuchen und zu behandeln. Das Land hatte das untersagt, ist laut Gericht aber von nicht nachvollziehbaren Zahlen ausgegangen. Wie der Klinikverbund St. Petrus und St. Josef mitteilt, zählen Herzrhythmusstörungen zu den häufigsten Herzerkrankungen und sind deshalb von zentraler Bedeutung. Das Petrus-Krankenhaus und das Herzzentrum am Arrenberg seien in Wuppertal die einzigen mit der gesamten Bandbreite kardiologischer Diagnostik und Therapie.
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.12.2025 12:52
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