Erster Rückzieher bei Schumacher-Berufung

Im Berufungsprozess zur Schumacher-Erpressung hat einer der drei Angeklagten seine Berufung zurückgezogen. Es handelt sich um den Sohn des Hauptangeklagten. Seine sechs Monate Haft auf Bewährung sind damit rechtskräftig. Der Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher zu zwei Jahren auf Bewährung. Dagegen hat die Familie als Nebenklägerin Berufung eingelegt, weil sie ihn als Mittäter zu einer höheren Strafe verurteilt sehen will. Die Familie war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen.

© Aécio Neves – Wellington Pedro/Imprensa MG und blaulichtrheinlandnrw/Matthi Rosenkranz

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