Freispruch nach Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Ein 26-jähriger Wuppertaler ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. So hat das Landgericht heute entschieden. Der Angeklagte soll im März vergangenen Jahres einen Mann mit einer Schere angegriffen haben. Die Anklage warf ihm vor, in Richtung des Auges gestochen zu haben. Das Opfer konnte ausweichen und erlitt einen Schnitt unter dem Auge. Ein Sachverständiger attestierte dem Angeklagten Schuldunfähigkeit. Ob die auf einer Krankheit oder dem Einfluss von Drogen beruhte, habe sich nach so langer Zeit nicht mehr feststellen lassen - daher der Freispruch.

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