Friedhof: Leichenteile im Müll

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat in einem Aufsehen erregenden Fall ein Urteil des Wuppertaler Landgerichts bestätigt. Es ging um eine Friedhofsgärtnerei, deren Mitarbeiter Leichenteile in den Müll geschmissen hat. In welcher Stadt das passierte, wollten die Gerichte nicht sagen - in Frage kommen Wuppertal und mehrere umliegende Städte. Die betroffene Kirchengemeinde wollte den Vertrag mit dem Friedhofsgärtner fristlos beenden. Sein Mitarbeiter sollte ein neues Grab in einer Familiengrabstätte ausheben. Er verwechselte aber die Stelle und grub Sarg- und Leichenteile aus einem sechs Jahre alten Grab aus - und schmiss sie in einen Müllcontainer. Dort wurden sie nach ein paar Tagen entdeckt. Die Kirchengemeinde hätte den Vertrag mit dem Friedhofsgärtner deshalb aber nicht fristlos beenden dürfen. Ihm steht deshalb noch für sechs Monate Bezahlung zu.

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