
Wuppertaler Schüler klagt Klassenfahrt ein
Ein chronisch krankes Kind aus Wuppertal hat erfolgreich gegen seine Grundschule geklagt. Wie das Düsseldorfer Verwaltungsgericht heute (03.09.26) mitteilt, muss die Grundschule den Viertklässler mit auf Klassenfahrt nehmen - das wollte sie eigentlich nicht. Die Klassenfahrt soll in wenigen Tagen starten.
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Der Wuppertaler hat eine Herzerkrankung
Der neun Jahre alte Junge hat eine Herzerkrankung. Deshalb hatte ihn die Grundschule von der Klassenfahrt ausgeschlossen. Sie war der Meinung, es sei nicht verantwortbar, wenn er mitfährt. Der Junge muss regelmäßig Medikamente einnehmen. Die Mutter hatte der Schule angeboten, dass Tante oder Oma mit medizinischer Erfahrung mitkommen. Aber auch das lehnte die Schule ab. Jetzt hat sie das Verwaltungsgericht im Eilverfahren verpflichtet, den Jungen mitzunehmen. Laut Gericht ist es ihre Aufgabe, das zu organisieren - und nicht Aufgabe des Schülers oder der Eltern. Denn auch Schülerinnen und Schüler mit Erkrankungen oder Behinderungen sind berechtigt und sogar verpflichtet, an Schulveranstaltungen teilzunehmen.