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Haftstrafen nach Steuerhinterziehung
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Haftstrafen nach Steuerhinterziehung

Zwei Wuppertaler müssen wegen Steuerhinterziehung jeweils zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Strafen hat das Landgericht in Hagen verhängt. Der 43-jährige Hauptangeklagte hatte laut Anklage seinen Beschäftigten in Schwelm und Wuppertal im vergangenen Jahr offiziell nur den Mindestlohn gezahlt - schwarz und in bar aber 20 bis 30 Prozent mehr. Dadurch hatte er mehr als eine Million Euro an Steuern und Sozialabgaben nicht gezahlt. Neben der Steuerhinterziehung verurteilte ihn die Kammer auch wegen Vorenthalt und Veruntreuung von Arbeitsentgelt. Den zweiten angeklagten Wuppertaler verurteilte die Kammer wegen Beihilfe und versuchter Steuerhinterziehung.

Veröffentlicht: Mittwoch, 26.11.2025 05:40

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