
Kind auf E-Scooter baut Unfall
Die Polizei hat ein Kind erwischt, das illegal auf einem E-Scooter unterwegs war. Der 13 Jahre alte Junge fuhr nach ersten Ermittlungen gestern Nachmittag (19.03.26 gegen 16:50 Uhr) mit einem Leih-E-Scooter auf dem Bürgersteig der Winchenbachstraße in Barmen. Um einem Baum auszuweichen wechselte er auf die Straße und stieß mit einem Auto zusammen. Der Junge wurde leicht verletzt und es entstand ein Schaden von 2.000 Euro. Die Polizei hat die Eltern des Jungen informiert, sie haben ihn abgeholt. Wer jetzt für den Schaden haftet, ist unklar. Die Polizei hat damit nichts zu tun, das müssen die Beteiligten untereinander klären. Die Polizei weist aber nochmal auf die Regeln für E-Scooter hin:
- Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.
Veröffentlicht: Freitag, 20.03.2026 13:21