Masken am Steuer nur in Ausnahmen erlaubt

Wer alleine Auto fährt, muss keine Maske tragen. Darauf weist die Wuppertaler Polizei zum Start der Maskenpflicht (ab heute, 27.4.) in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr hin. Weiterhin gilt am Steuer ein Vermummungsverbot. Allerdings sind Ausnahmen erlaubt. Wer mit einem Risikopatienten im Auto sitzt, darf eine Maske zum Schutz tragen. Das muss aber nachweisbar sein. Pflegedienste dürfen also zum Beispiel mit älteren Menschen unterwegs sein und eine Maske am Steuer tragen. Im Zweifel drohen aber Strafen, falls der Mundschutz dafür missbraucht wird, sich unkenntlich zu machen - zum Beispiel auf Blitzerfotos. Die Polizei sagt ganz klar: Es wird auch kontrolliert, falls es Zweifel am Sinn der Maske gibt.

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