Neue Coronaschutzverordnung ab 8. März: Das sind die Änderungen
Veröffentlicht: Freitag, 05.03.2021 11:31
Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung für die Zeit ab dem 8. März veröffentlicht Darin befinden sich einige neue und geänderte Passagen.
Die neue Coronaschutzverordnung in NRW läuft ab dem 8. März bis zum 28. März. Die neuen Maßnahmen, die in der Bund-Länder-Schalte am 3. März besprochen wurden, flossen mit in den neuen Regel-Katalog mit ein. Wir blicken auf ein paar Neuerungen.
Ab sofort dürfen sich zwei Haushhalte mit bis zu fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht) wieder treffen. Paare, die nicht zusammen wohnen, gelten dabei als ein Hausstand.
"Click&Meet" in den meisten Einzelhandel-Läden
Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen oder Gartenmärkte dürfen unter den Bedingungen öffnen, wie die, die schon offen sind: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Für den Rest des Einzelhandels gilt "Click & Meet"-Shopping. Die Anzahl anwesender Kundinnen und Kunden darf nur eine pro 40 Quadratmeter betragen. Terminbuchung ist von Nöten.
Museen, Galerien oder Zoos machen wieder auf - unter Auflagen
Museen, Galerien, Burgen, Schlösser oder Zoos dürfen in NRW ab Montag unter Auflagen wieder öffnen: Man muss vorher einen Termin ausmachen und in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen. Zudem darf sich drinnen nur eine Person pro zwanzig Quadratmeter aufhalten. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten neuen Coronaschutz-Verordnung hervor.
Körpernahe Dienstleistungen teilweise nur mit Tests
Sogenannte körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind in NRW ab Montag grundsätzlich wieder zulässig. Wenn die Kundin oder der Kunde dabei keine medizinische Maske tragen kann - zum Beispiel bei Gesichtskosmetik - ist laut Gesundheitsministerium "ein tagesaktuelles negatives Testergebnis" notwendig. Das Personal wiederum müsse regelmäßig getestet werden.
Bis zu 20 Kinder dürfen draußen Sport machen
Fünf Personen aus zwei Hausständen können im freien Sport machen. Das war vorher nicht erlaubt. NRW geht allerdings noch weiter: Bis zu 20 Kinder (im Alter von 0 bis 14 Jahre) können mit zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen unter freiem Himmel Sport treiben.
Die Coronaschutzverordung zum Download
Alle weiteren Änderungen (in Gelb markiert) und die gesamte Verordnung könnt ihr euch hier downloaden.
Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)