
Polizei-Maßnahmen bei Engels-Demo rechtswidrig
Die Polizeimaßnahmen bei der "Friedrich Engels-Gedenkdemonstration" 2021 waren rechtswidrig. So bewertet es das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Voraussetzungen für das Einschreiten der Polizei im Rahmen der Versammlung hätten ganz überwiegend nicht vorgelegen, heißt es. Die Polizei hätte gegen einen der 77 Demoteilnehmenden keinen Schlagstock nutzen oder Menschen gewaltsam wegschubsen dürfen. Die Einsatzkräfte hätten außerdem keine Fotos von zwei Teilnehmern machen und deren Identität feststellen dürfen. Die Versammlung wurde am Berliner Platz von der Polizei beschränkt und dann aufgelöst, auch das war laut Gericht rechtswidrig. Sollte gegen das Urteil Berufung eingelegt werden, landet der Fall beim Oberverwaltungsgericht NRW.
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