"Rote-Null"-Prozess

Das Wuppertaler Amtsgericht muss einen Fall ganz neu aufrollen, in dem es um die Beleidigung eines Finanzministers geht. Der Angeklagte sollte eine Geldstrafe zahlen, weil er den damaligen NRW-Finanzminister Walter-Borjans von der SPD als «rote Null» bezeichnet hatte. Dagegen wehrt sich der Angeklagte und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht. Das hob die Urteile von Amts-, Land- und Oberlandesgericht auf. Laut Bundesverfassungsgericht muss in jedem Einzelfall zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung abgewogen werden. Und je mehr eine Person in der Öffentlichkeit stehe, desto größer sei die Hürde zur Beleidigung.

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