
RS Schwerverletzter Teenager - Scooterunfall
Veröffentlicht: Montag, 30.03.2026 10:27
Am 27.03.2026 kam es in Remscheid gegen 13:35 Uhr zu einem Unfall, bei dem ein 15-Jähriger schwere Verletzungen erlitt.
Der Teenager war mit seinem E-Scooter auf der Trasse des Werkzeugs unterwegs. In Höhe der Straße Am Bruch prallte er gegen den Mast eines Schildes. Die Verankerung des Mastes brach dabei heraus.
Der Junge erlitt schwere Kopfverletzungen.
Der Rettungsdienst brachte ihn zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus.
Nach ersten Erkenntnissen könnte der 15-Jährige mit überhöhter Geschwindigkeit auf dem nicht regelkonformen E-Scooter unterwegs gewesen sein.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
Rückfragen bitte an:
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