
Schnelltest-Bescheinigungen müssen offiziell sein
Der Einzelhandel in Wuppertal ist weiter geöffnet – aber nur für Kunden mit einem aktuellen negativen Corona-Schnelltest. Die Bescheinigung über ein negatives Ergebnis darf nur eine offizielle Teststelle ausstellen, sagt Krisenstabsleiter Johannes Slawig. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, brauchen keinen Testnachweis. Ein negativer PCR-Test kann nicht als Nachweis genutzt werden. Zwischen dem Test und dem Ergebnis liege zu viel Zeit, sagt Slawig. Als Nachweis sind nur negative Corona-Schnelltests zulässig, die nicht älter als 24 Stunden sind.
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