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Schonzeit für Gehölze
© Radio Wuppertal,Georg Rose
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Schonzeit für Gehölze

Im März beginnt die Schonzeit für Gehölze - dann dürfen auch auf Privatgrundstücken keine Bäume gefällt oder Hecken entfernt werden. Darauf weisen die Stadt und auch Haus und Grund Wuppertal hin. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld. Bis zu 50.000 Euro können da fällig werden. Bis Ende September dürfen Hecken, Büsche oder ähnliche Gehölze nicht zurückgeschnitten werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Ein sogenannter Form- und Pflegeschnitt ist erlaubt. Das gilt, wenn neu austreibenden Zweige zum Beispiel auf Gehwegen, Einfahrten oder Fahrbahnen ragen. In dem Fall sind Grundeigentümerinnen und -eigentümer sogar verpflichtet, Gehölze zurückzuschneiden, sagt Haus und Grund. Mehr Infos

Veröffentlicht: Donnerstag, 26.02.2026 11:33

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