
Unfall mit E-Scooter: Kind verletzt
Ein Kind wurde bei einem E-Scooter Unfall in Barmen verletzt. Die E-Scooter-Fahrerin ist mit dem spielenden Kind zusammengestoßen.
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Polizei weist nochmal auf Regeln hin
Gestern Abend (14.09 gegen 19:30 Uhr) ist ein sechsjähriges Kind bei einem Unfall verletzt worden. Laut Polizei war eine 14-Jährige mit einem E-Scooter auf dem Gehweg an der Straße "Am Brögel" in Barmen unterwegs. Da ist sie mit dem Kind zusammengestoßen, das auf einem Tretroller spielte. Das sechsjähriges Kind kam mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und erinnert nochmal dringend an die Regeln:
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.