Anzeige
Unfall mit E-Scooter: Kind verletzt
© Achim Otto
Teilen: mail

Unfall mit E-Scooter: Kind verletzt

Ein Kind wurde bei einem E-Scooter Unfall in Barmen verletzt. Die E-Scooter-Fahrerin ist mit dem spielenden Kind zusammengestoßen.

Veröffentlicht:

Anzeige

Polizei weist nochmal auf Regeln hin

Anzeige

Gestern Abend (14.09 gegen 19:30 Uhr) ist ein sechsjähriges Kind bei einem Unfall verletzt worden. Laut Polizei war eine 14-Jährige mit einem E-Scooter auf dem Gehweg an der Straße "Am Brögel" in Barmen unterwegs. Da ist sie mit dem Kind zusammengestoßen, das auf einem Tretroller spielte. Das sechsjähriges Kind kam mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und erinnert nochmal dringend an die Regeln:

- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als

Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14

Jahre alt sein.

- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance

halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.

- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so

Ihr Leben retten.

- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über

eine Betriebserlaubnis verfügen.

- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.

Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.

- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.

- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.

Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.

Anzeige
Anzeige
Anzeige