Urteil nach Betrug im Reisebüro

Wegen gewerbsmäßigen Betruges, Untreue und Insolvenzverschleppung ist eine 51-Jährige Frau vom Wuppertaler Amtsgericht zu einer Strafe von zwei jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Beschuldigte hat früher in einem Reisebüro auf der Luisenstraße gearbeitet. Sie hat dort das Geld für Reisen nicht auf Konten der Veranstalter überweisen lassen, sondern direkt an sie beziehungsweise an ihren Ehemann. Dieses Geld ist nie bei den Reiseveranstaltern angekommen. Insgesamt ist ein Schaden in Höhe von 27.000 Euro entstanden. Laut Bewährungsauflage muss die Angeklagte den Schaden durch monatliche Zahlungen zurückbezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Landgericht Wuppertal
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