Urteil zur Schumacher-Erpressung

Der Berufungsprozess um die Erpressung der Schumacher-Familie hat die Urteile aus erster Instanz bestätigt. Die Familie von Michael Schumacher sollte 15 Millionen Euro zahlen, damit keine Bilder veröffentlicht werden, die den Formel-1-Rekordweltmeister nach seinem schwerem Ski-Unfall von 2013 zeigen. Das Landgericht verurteilte den Hauptangeklagten aus Wuppertal heute (02.12.25) zu drei Jahren Haft. Sein Sohn hatte seine Berufung schon vorher zurückgezogen, so dass seine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen Beihilfe rechtskräftig wurde. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers bekam wegen Beihilfe zwei Jahre auf Bewährung. Corinna Schumacher hatte ihn als Drahtzieher bezeichnet und als Nebenklägerin eine höhere Strafe gefordert.

© Aécio Neves – Wellington Pedro/Imprensa MG und blaulichtrheinlandnrw/Matthi Rosenkranz

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