
W E-Scooter-Fahrerin schwer verletzt
Veröffentlicht: Montag, 02.02.2026 11:19
Am 31.01.2026, gegen 13:10 Uhr kam es auf dem Kirchplatz in Elberfeld zu einem Alleinunfall einer E-Scooter-Fahrerin (41).
Die 41-Jährige war in Begleitung ihres Sohnes (13) auf dem Kirchplatz unterwegs. Als sie mit einem Leih-E-Scooter losfahren wollte, stürzte sie auf dem nassen Kopfsteinpflaster und verletzte sich schwer. Sie musste durch Rettungskräfte zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Ihr Leben retten.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.
Rückfragen bitte an:
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