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Wuppertals dritte Verfassungsbeschwerde
© Thomas Keßler, OVG NRW
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Wuppertals dritte Verfassungsbeschwerde

Zum dritten Mal innerhalb von drei Jahren hat die Stadt Wuppertal gegen das NRW-Gemeindefinanzierungsgesetz geklagt. Gemeinsam mit sieben anderen Großstädten hat unsere Stadt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen das Gesetz 2024 - die gleichen Städte hatten schon 2022 und 23 geklagt. Sie tun das, weil sie sich durch das Finanzierungsgesetz benachteiligt sehen. Das Land gehe zu Unrecht davon aus, dass kreisfreie Städte mehr Steuern einnehmen als kreisangehörige. So würden im Endeffekt kleinere Städte und Gemeinden von der Landesregierung bevorzugt. Über die Beschwerden der vergangenen Jahre hat der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden, das heißt, es stehen jetzt drei Entscheidungen aus. 

Veröffentlicht: Freitag, 27.12.2024 10:53

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