Zivilprozess wegen Corona-Impfung

Das Wuppertaler Landgericht sieht den Zivilprozess gegen einen Corona-Impfstoffhersteller nicht als aussichtsreich an. Wie berichtet will eine Frau Schmerzensgeld - sie sagt, sie hätte einen Impfschaden erlitten. Einen Impfschaden nachzuweisen ist schwierig. Die deutschen Gesetze stellen hohe Anforderungen. Im konkreten Fall soll die 55 Jahre alte Klägerin heute (23.01.24) in der Verhandlung nicht deutlich genug gemacht haben, welche Gesundheitlichen Folgen sie hatte und warum das an der Corona-Impfung liegen soll. Sie hat mehrere Vorerkrankungen. Die 80.000-Euro-Klage hat in der bisherigen Form keine Aussicht auf Erfolg, heißt es vom Gericht. Die Klägerin kann ihre Argumente jetzt schriftlich nachbessern, dann entscheidet das Gericht, wie es weitergeht.

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