Große Mehrheit laut Umfrage für Abschuss illegaler Drohnen

Drohne und Flugzeug
© Julian Stratenschulte/dpa

Drohnensichtungen

Berlin (dpa) - Eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland hält laut einer YouGov-Umfrage einen Abschuss illegaler Drohnen etwa über Flughäfen für sinnvoll. 79 Prozent der Befragten sind dafür oder eher dafür, dass die Flugkörper abgeschossen werden dürfen, wie aus der Befragung im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervorgeht. Nur 6 Prozent sprechen sich (eher) gegen einen möglichen Abschuss aus. 

Die Bundesregierung hat nach Drohnensichtungen und Sperrungen von Flughäfen auch in Deutschland ihre Pläne für eine verbesserte Drohnenabwehr zuletzt konkretisiert: Noch in diesem Jahr sollen die Spezialeinheiten der Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit ergänzt werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) pocht zudem auf eine Gesetzesänderung, damit die Bundeswehr etwa bei Sichtungen militärischer Drohnen im Inland Amtshilfe leisten darf. 

Viele Befragte besorgt wegen Drohnen

Mehr als zwei Drittel der Befragten geben in der Umfrage an, grundsätzlich mit Sorge auf die jüngsten Drohnensichtungen zu blicken (69 Prozent). 14 Prozent zeigen sich unbesorgt, weitere 15 Prozent sind nach eigenen Angaben in der Frage neutral.

Auch wenn die Herkunft von Drohnen etwa über dem Flughafen München bisher offiziell nicht bekannt ist, vermutet etwa Kanzler Friedrich Merz (CDU) Russland hinter den Aktionen. Dieser Einschätzung schließen sich mehr als die Hälfte der befragten Menschen in der Umfrage an. Sie halten die Beteiligung Russlands für eher oder sehr wahrscheinlich (58 Prozent). 19 Prozent finden dies dagegen eher oder sehr unwahrscheinlich. Moskau hat die Vorwürfe bislang zurückgewiesen. 

Gutachten sieht enge Grenzen für Bundeswehr-Einsatz

Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, aus der das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitiert, sieht enge Grenzen für einen Anti-Drohnen-Einsatz der Bundeswehr auf dem Weg der Amtshilfe für die Polizei. Demnach wäre auch bei einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes der Abschuss von Drohnen durch die Bundeswehr im Inland nur im Fall eines Katastrophennotstands möglich. 

«Dabei handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Voraussetzung für den Inlandseinsatz der Streitkräfte, welche durch ein einfaches Gesetz (LuftSiG) nicht ausgehebelt werden kann», heißt es laut RND in dem Gutachten.

Für einen Katastrophennotstand bedürfe es eines besonders schweren Unglücksfalles. Ein Drohnenüberflug zu Aufklärungs- oder Spionagezwecken erfülle diese Voraussetzung nicht – «wohl aber die Kamikaze- oder Sabotagedrohne, die zur "fliegenden Bombe" umfunktioniert und mutmaßlich gegen bestimmte Ziele eingesetzt wird, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod von Menschen oder die Zerstörung kritischer Infrastruktur zur Folge haben würde».

Außerhalb des Katastrophennotstands könne die Bundeswehr der Polizei zwar Amtshilfe leisten, dann seien aber nur eine logistische Unterstützung beziehungsweise «Hilfeleistungen ohne hoheitlichen Charakter» erlaubt. «Abschuss oder Zerstörung einer Drohne unter Anwendung von Waffengewalt – insbesondere mit militärischem Gerät, das nur der Bundeswehr, nicht aber der Polizei zur Verfügung steht – geht jedoch über Amtshilfe deutlich hinaus.»

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