Amtsgericht entscheidet über Tafel-Prozess

Die Anklage steht - ob es zu einem Gerichtsverfahren gegen frühere Beschäftigte der Wuppertaler Tafel gibt, entscheidet das Amtsgericht. Es geht unter anderem um Unterschlagung. Auch Geldwäsche, Untreue und Hehlerei wirft die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Tafel-Mitarbeitern und einigen Verwandten vor. Wie berichtet sollen sie gespendete Lebensmittel und Sachspenden an sich genommen und verkauft haben, beispielsweise Schokolade. Während der Pandemie sollen sie auch FFP2-Masken verkauft und im Fall einer Frau zu Unrecht Corona-Soforthilfe kassiert haben. Das wäre Subventionsbetrug. Die Staatsanwaltschaft betont, dass niemand, der heute bei der oder für die Tafel arbeitet, etwas mit diesen Dingen zu tun hat.

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