Ausgangssperre in Kraft

Die Ausgangssperre in Wuppertal ist um null Uhr erstmals in Kraft getreten. Sie gilt künftig jede Nacht zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen gibt es in triftigen Gründen. Der Weg von und zur Arbeit ist erlaubt, aber man braucht eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Auch mit dem Hund raus darf man, oder wenn man jemanden pflegen oder versorgen muss. Die Ausgangssperre gilt auch für Fahrten mit Auto oder Fahrrad. Einkaufen nach 21 Uhr ist aber verboten, genau wie Spazierengehen. Neu ist auch, dass man beim Friseur einen aktuellen Schnelltest vorlegen muss. Der Zoo und die Museen sind wieder zu, die Schulen für die meisten auch. Offen ist, wann diese Regeln wieder zurückgenommen werden.

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