Ausgangssperre rechtmäßig

Die Ausgangssperre der Stadt Wuppertal ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf heute (23.04.21) entschieden. Ein Wuppertaler hatte einen Eilantrag gegen die Ausgangssperre eingereicht. Aber das Gericht bezeichnet sie als verhältnismäßig. Es sei konsequent, persönliche Kontakte zu reduzieren, weil die Infektionswege in Wuppertal nicht lokalisierbar beziehungsweise nicht auf bestimmte Ereignisse eingrenzbar seien. Das Gericht hat aber klargestellt, dass die Ausgangssperre nicht für Terrasse oder Garten gelten, die zur eigenen Wohnung gehören.

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